Allgemeine Maßnahmen zum Einbruchschutz

 

Für eine durchgehend schützende Hülle des Gebäudes

FENESTRA bietet Ihnen individuelle Lösungen, die je nach Lage oder Etage Ihrer Immobilie auf Ihr Sicherheitsbedürfnis ausgerichtet sind. Die häufigste Einbruchursache ist ein Aushebeln des Flügels. Mit zusätzlichen Schließpunkten, Sicherheitsverglasungen und abschließbaren Griffen sichern Sie Ihr Eigenheim vor ungebetenen Gästen.

Vor einem Einbruch wägen die meisten Täter zunächst Risiko und Aufwand im Verhältnis zum erwarteten Gewinn ab. Maßnahmen zum Einbruchschutz sollten demnach die Aussichten des Täters auf Erfolg unbedingt minimieren. Wichtig ist, dass sie den örtlichen Gegebenheiten angepasst sind. Folgende grundlegende Maßnahmen dienen der Bildung einer durchgehend schützenden Hülle des Gebäudes bzw. eines zu schützenden Bereichs:

  • Einbruchhemmende Türen und Fenster, beispielsweise mit der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627: Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung oder höherwertig, wenn die Gefährdungslage es erfordert
  • Rollladensicherungen bei einstiegsgefährdeten Türen oder Fenstern
  • besondere Schließzylinder, Zusatzschlösser und Riegel
  • Sicherung von Kellerlichtschächten
  • Verschluss von nicht benutzten Nebeneingängen
  • Einbruchgesicherte Notausgänge
  • Verschluss von Personen- und Lastenaufzügen außerhalb der Dienstzeit
  • Einbau von Türen in ausreichend feste Wände
  • Vergitterung von Lüftungsöffnungen (maximale Gitterweite 10x20 cm)

Doppelbodenbereiche und abgehängte Decken müssen vor Zutrittsmöglichkeiten geschützt sein

Die Gleichwertigkeit und Durchgängigkeit des Einbruchsschutzes sollte durch eine fachkundige Person während der Planung, bei der Umsetzung und später im Betrieb regelmäßig begutachtet werden. Bei der Planung von Sicherungsmaßnahmen dürfen die Bestimmungen des Brand- und Personenschutzes, z. B. die Nutzbarkeit von Fluchtwegen, nicht verletzt werden.